Führungszeugnis

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.


Wie bekommt man ein Führungszeugnis?

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen. Hierbei muss eine Gebühr in Höhe von 13,00 € beglichen werden. Für Minderjährige kann ein sorgeberechtigter Elternteil das Führungszeugnis beantragen.


Belegarten:
(bitte teilen Sie uns bei Antragstellung mit, welche Belegart Sie benötigen)
N
= von Privat für eigene Zwecke (Führungszeugnis wird dem Antragsteller direkt zugeschickt)
O = von Privat unmittelbar an Behörde (Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt)
Erweitertes Führungszeugnis = dieses können Behörden gemäß § 31 Abs. 2 BZRG zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger erhalten.
(Gemäß § 30 a BZRG hat die antragstellende Person eine schriftliche Aufforderung derjenigen Stelle vorzulegen, bei der das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen ist, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzung für die Erteilung vorliegen.)