Gewerberecht
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb
- Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Auskünfte aus dem Gewerberegister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung über Gewerbeanzeige
- Entgegennahme von Anzeigen über Automatenaufstellung
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- gewerbliche Sondernutzungen
- Ladenschlußgesetz
- Schankerlaubnis