BP "Gewerbegebiet Am Sportplatz" - Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 06.10.2022 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das „Gewerbegebiet Am Sportplatz“ beschlossen. In der Sitzung vom 08.05.2023 hat der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf den vom Ingenieurbüro Eder, Gabelsberger Straße 5, 93047 Regensburg, ausgearbeiteten Vorentwurf in der Fassung vom 08.05.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist begrenzt:
- im Norden durch das Wegegrundstück mit der Flurnummer 517/5 Gemarkung Hainsacker
- im Westen durch das Wegegrundstück mit der Flurnummer 521 der Gemarkung Hainsacker
- im Osten durch die Kreisstraße R 15 und
- im Süden, aufgrund Teilung und Neuvermessung, durch die entstehende gemeinsame Grundstücksgrenze.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flurnummern 519/2 (Teilfläche) 519/34, 520 (Teilfläche) (Straße zum „Harreshof“) und 244 (Kreisstraße R 15), jeweils der Gemarkung Hainsacker und ist aus den nachfolgenden Übersichtskarten ersichtlich.
Lageplan Geltungsbereich; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf
Auszug Bebauungsplan; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Markt Lappersdorf möchte mit der Bauleitplanung die Voraussetzungen für ein weiteres Gewerbegebiet im Gemeindebereich von Lappersdorf schaffen. Entsprechend der Begründung zum aktuell gültigen Flächennutzungsplan soll aufgrund der Lage des geplanten Gebietes am Ortseingang in vergleichsweise geringer Entfernung zu Wohngebieten ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit dem Augenmerk auf Dienstleistungsbetriebe angestrebt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Sportplatz“ in der Fassung vom 08.05.2023 liegt in der Zeit vom
03. Juli 2023 bis einschließlich 04. August 2023
im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer Nr. 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung im Rathaus kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes über folgenden Link eingesehen werden.
Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Lappersdorf personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls über folgenden Link einsehen können.
Lappersdorf, den 12.06.2023
Christian Hauner
Erster Bürgermeister