Zuschüsse für Vereine und caritative Einrichtungen

Jedes Jahr vergibt der Marktgemeinderat an Vereine und Jugendgruppen freiwillige Leistungen. Alle Vereine, Feuerwehren, kirchliche und soziale Einrichtungen, Jugend- und Musikgruppen, Chöre usw. werden in der Regel im Oktober aufgefordert, den erforderlichen Antrag, den Sie am Ende des Oktober-Mitteilungsblattes finden, oder über den folgenden Link auch online ausfüllen können, an die Sachbearbeiterin Martina Haimerl-Setz vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Da der Antrag vor allem auch der Aktualisierung der Vereinsdatei des Marktes dient, sollte er auch dann zurückgeschickt werden, wenn kein Zuschuss beantragt wird.

Bei Fragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin Martina Haimerl-Setz, Tel. 83 09 90 59, gerne zur Verfügung.

Der Rückgabetermin des Antrages ist immer Anfang November angesetzt und wird ebenfalls im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Später eingehende Anträge können für die Bezuschussung (Ausschlussfrist) nicht mehr berücksichtigt werden.