Kinderbetreuung Online-Bedarfsanmeldung

für Kindertagestätten und die nachschulische Betreuung ab dem Betreuungsjahr 2024/2025

Der Markt Lappersdorf ist verpflichtet, im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes seine Dienstleistungen zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund wird für Sie die Bedarfsanmeldung für das Betreuungsjahr 2024/2025 als Online-Verfahren im Bürgerserviceportal eingerichtet und die Anmeldewochen finden nur noch digital statt. Sie benötigen dazu eine BayernID, die den Zugang zur Online-Bedarfsmeldung ermöglicht. Über den folgenden Link finden Sie ein Erklär-Video für die Erstellung einer BayernID.


Das Online-Verfahren ist erst ab 2. Februar 2024 bis 26. Februar 2024 möglich!


Wer muss sich im Online-Verfahren anmelden?


Die online-Bedarfsanmeldung richtet sich NUR an Familien, deren Kind neu in einer Einrichtung angemeldet werden soll und zwar:
• weil das Kind zuvor noch nie in einer Einrichtung des Marktes Lappersdorf war,
• weil es von einer Einrichtung in eine andere Einrichtung wechselt, sog. „Wechsler“ (der Wechsel von Kinderkrippe in Kindergarten bzw. Kindergarten in nachschulische Betreuung). Wechseln Sie nur innerhalb der Einrichtung die Betreuungsart, müssen Sie am Online-Verfahren nicht teilnehmen.

Alle Kinder, die bereits in einer Einrichtung angemeldet sind, erhalten von dieser Einrichtung das Formular "Bestandsermittlungsbogen" in gewohnter Form, auf dem Sie melden, ob das Kind dort auch im kommenden Betreuungsjahr verbleibt, oder ob der Platz nicht mehr benötigt wird.
Das Formular "Bestandsermittlungsbogen" finden Sie auch im Download-Bereich am Ende dieser Seite, wo Sie es online ausfüllen können.

„Wechsler“, also Kinder die die Einrichtung wechseln (z.B. von Kindergarten in die nachschulische Betreuung), füllen auch dieses Formular der Einrichtung aus und teilen mit, dass der KITA-Platz nicht mehr benötigt werden wird.
Gleichzeitig melden Sie über das Onlineportal den Bedarf für eine nachschulische Betreuung (Hort, Mittagsbetreuung oder OGTS) an.


Für welche Einrichtungen gilt dieses Portal?


Das Portal gilt für alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Markt Lappersdorf (nähere Infos im Downloadbereich):

• Kinder-Familien-Haus St. Elisabeth Kareth
• Inklusionskindergarten Lappersdorf
• Krabbelstube Am Silbergarten
• Kinderhaus Am Sportzentrum
• Waldkindergarten Lappersdorf
• Bischof-Wittmann-Kinderhaus Hainsacker
• Hort Lappersdorf
• Hort Hainsacker
• Offene Ganztagsschule an der GS Lappersdorf
• Mittagsbetreuung Hainsacker

Die Unterschiede zwischen Hort, offener Ganztagsbetreuung und Mittagsbetreuung sind >>hier<< erläutert.


Wie ist der Ablauf (Timeline) der Online-Bedarfsmeldung?




Schritt 1: Einrichtungen besichtigen 

Besuchen Sie am Tag der offenen Tür bzw. nach Terminvereinbarung Ihre Wunscheinrichtungen und machen Sie sich einen umfassenden Eindruck vor Ort. Termine erfahren Sie auf Nachfrage bei der entsprechenden Einrichtung.
 

Schritt 2: Anmelden im Bayern ID Bürgerkonto 

Um Ihre Bedarfsanmeldung verschicken zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der online-Bedarfsanmeldung Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«. 

 
Schritt 3: Bedarfsanmeldung Absenden

Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie können mindestens 3 und maximal 5 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, ist das Absenden Ihrer Bedarfsanmeldung nicht möglich. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.

Eine Bedarfsanmeldung innerhalb des Kita-Piloten kann nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Sitzgemeinde.

Schritt 4: Bestätigung der Platzzusage

Sobald die Anmeldefrist vorbei ist, erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach und können die Vertragserstellung in der Einrichtung vor Ort vornehmen. Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von einer Woche, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch.

Häufig gestellte Fragen

Registrierungsprozess

Um Ihnen als Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Kitaplätze zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie Ihren Bedarf online anmelden. Sie haben eine Antwortgarantie zu einem zugesicherten Datum und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Kitaplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportals finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie das Passwort dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportals entsprechend ein Neues anfordern.

Bedarfsanmeldung & Vergabe

Ab dem ersten Lebensjahr des Kindes haben Sie bis zur Einschulung einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Gemeinde hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung erstreckt sich über einen definierten, festen Zeitraum stets für das kommende Kita-Jahr ab September beziehungsweise auch unterjährig.

Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Sie können Ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes anmelden, sofern Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr eine Kindertagesstätte besuchen soll. Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in einer Betreuungseinrichtung sollte das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres sowie der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres gilt. Nähere Informationen erhalten Sie in den Einrichtungen, z. B. beim Tag der offenen Tür.

Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Spätere Aufnahme-Wünsche werden nach Verfügbarkeit der Plätze berücksichtigt.

Es ist wichtig, dass Sie sich für mindestens 3 bis 5 Einrichtungen anmelden. Es ist nicht möglich, sich für weniger als drei Einrichtungen anzumelden. Da die Einrichtungen für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes auch pädagogische Aspekte beachten, wie bspw. Altersmischung in einer Gruppe, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben.

Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung nur über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.

Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Jedoch kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für mehrere Kitas aussprechen, um Ihren Wünschen bei der Platzvergabe möglichst nachkommen zu können.

Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Gemäß dem Rechtsanspruch werden Ihre Wünsche berücksichtigt, um ein möglichst gutes Platzangebot für Ihr Kind zu machen.

Um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten, ist eine erneute Bedarfsanmeldung für das neue Kita-Jahr notwendig. Sobald Sie eine Platzzusicherung erhalten haben, können Sie Ihr Kind bei der vorherigen Kita abmelden. 

Für jedes Kind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.

Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Kita-Jahr anmelden wollen oder sich ihr Wohnsitz nicht mehr in Lappersdorf befinden, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Kommune. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß BayKiBiG Art. 26a (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.
Wenden Sie sich hierzu an den Ansprechpartner des Marktes Lappersdorf. Gerne können Sie hierzu auch eine E-Mail an marktverwaltung@lappersdorf.de senden. 

Es kann pro Kind nur eine Bedarfsanmeldung gestellt werden. Diese kann aus Datenschutzgründen nach Absenden nicht noch einmal geändert werden. Falls Sie die Bedarfsanmeldung ändern möchten (andere Prioritäten / anderes Aufnahmedatum / weitere Einrichtungen hinzufügen u.s.w.), muss diese durch den Markt Lappersdorf archiviert werden. Nach der Archivierung können Sie eine neue Bedarfsanmeldung stellen.  

Bitte wenden Sie sich für eine Archivierung direkt an die E-Mail-Adresse marktverwaltung@lappersdorf.de.

Die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Kitaplatzes werden Sie ab dem 01.04.2023 im Postkorb des Bürgerserviceportals finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie das Passwort dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportals entsprechend ein neues anfordern.

Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Antwort gemäß der Timeline. Sie müssen anschließend die Annahme des Platzes bestätigen. Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der Platzzusage erhaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie Ihren Bedarf für das neue Kita-Jahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass Ihr gesetzlicher Rechtsanspruch entfällt, wenn Sie einen vergleichbaren angebotenen Platz absagen.

Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Kita-Jahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung direkt von der Einrichtung oder deren Träger.
Sollten Sie den angebotenen Platz ablehnen, kann dies zum Verlust des Rechtsanspruches führen.

Eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung ist nicht verbindlich. Bei Bedarf können Sie Ihre Vormerkung jederzeit zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertragsunterzeichnung-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben, oder sich das Aufnahmedatum verschiebt. Bei Rücknahme der Bedarfsanmeldung bitten wir Sie, den Markt Lappersdorf zu benachrichtigen, um die optimale Platzvergabe für alle zu gewährleisten (E-Mail: marktverwaltung@lappersdorf.de).

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz derzeit nicht in Deutschland befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres in Lappersdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu der Nachweis notwendig ist. Um den Bedarf vorher online erfolgreich versenden zu können, müssen Sie unter Ihren persönlichen Daten einen Wohnort in Deutschland angeben. Ausländische Adressen werden vom System nicht akzeptiert. 

Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese reichen von Altersmischung bis hin zu Ausgewogenheit von Jungen und Mädchen. Weiterhin werden soziale Kriterien wie Alleinerziehend, besondere Notlagen von Familien und Berufstätigkeit berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Geschwisterkinder aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, welche das Geschwisterkind bereits besucht.
Bitte beachten Sie auch, dass spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität umgesetzt werden können. Informieren Sie sich auch hierzu bitte im Vorfeld in den Einrichtungen.

Datenschutz

Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß der Grundsätze der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie neue Hinweise zum Umgang und Schutz der Daten.

Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).

Sommerferienbetreuung

Auch die Sommerferienbetreuung findet wieder in der zweiten und dritten Ferienwoche, also von 5. bis 16. August 2024 statt. Für die Sommerferienbetreuung der Kindergarten- und Grundschulkinder gibt es einen separaten Anmeldebogen im folgenden Downloadbereich oder über Ihre Einrichtung. Mindestbuchungszeit ist eine Woche.

Kinder mit speziellem Betreuungsbedarf sowie Inklusionskinder können je nach Bedürfnissen und personellen Ressourcen betreut werden. Hierfür füllen Sie bitte beigefügtes Anmeldeformular aus. Ihre bisherige Einrichtungsleitung wird mit unseren Betreuerinnen in Kontakt treten, um die Details zu klären.


Wo bekomme ich Hilfe?

Sollten Fragen aufkommen, steht Ihnen das Team im Amt 5 – Jugend, Familie, Senioren und Inklusion natürlich gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Name Telefon Telefax Zimmer
Fink, Evelin
Sachbearbeiterin
+49 941 83000-51 +49 941 83000-99 Dienstgebäude Bauhof