Erneute Offenlage - Aufstellung BP "Waldweg"

24. Januar 2023: Erneute Offenlage - Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Waldweg“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Waldweg“ Lappersdorf gemäß § 13a BauGB;
Erneute Offenlage gemäߧ 13 Abs. 2 Nr; 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und§ 4a Abs. 2 und 3 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 07.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Waldweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05.01.2022 bis einschließlich 10.02.2022 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.12.2021 bis einschließlich 10.02.2022.

In seiner Sitzung am 09.01.2023 hat der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die zur Entwurfsplanung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.

Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind insbesondere:

  • Umgrenzung der Flächen für unterirdische Gemeinschaftsgaragen und Gemeinschaftsanlagen (wie z.B. Abstell-/Kellerräume sowie Technikräume, etc.)
  • Festsetzung von Wertstoffsammelstellen für Müllbehälter an der Michael-Bauer-Straße und an der Straße „Waldweg
  • Festsetzung der Baulinie entlang der Privatstraße nur im Bereich der dargestellten vier Baufenster und den beiden südlich der Tiefgaragenzufahrt zu WA III liegenden Baufenster.
  • Festsetzung der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen im WA II
  • Festsetzung der Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und oberirdischer Stellplätze ohne Überdachung außerhalb der Baugrenzen mit einer Grundfläche von max. 15 m2 je Grundstück und einer mittleren Wandhöhe von max. 3 m
  • Festsetzung von Anlagen für Solarthermie (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchstabe b) BauGB)
  • Festsetzungen von Anlagen zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
  • Im Übrigen redaktionelle Anpassungen, Ergänzungen, Hinweise.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

In gleicher Sitzung wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Waldweg“ i.d.F. vom 09.01.2023 gebilligt und die erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 625, 628, 628/2, 628/4, 628/5 und 628/6, jeweils der Gemarkung Lappersdorf. Er wird im Osten von der Michael-Bauer-Straße, im Süden vom Waldweg, im Westen und Norden von bestehender Wohnbebauung und einem Grünzug begrenzt und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.


Lageplan, Darstellung ohne Maßstab, bearbeitet Markt Lappersdorf

Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes sind weiterhin eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum und das Einfügen der Bebauung in den bestehenden Siedlungszusammenhang mit verträglichem Maße zu sichern.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Waldweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), den textlichen Hinweisen und nachrichtlichen übernahmen (Teil C), der Begründung (Teil D) und der Grünordnung (Teil E) sowie den dazugehörigen Anlagen, in der Zeit vom

01. Februar 2023 bis einschließlich 09. März 2023

im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer Nr. 306a während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zu den geänderten Teilen können während dieser Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.lappersdorf.de  veröffentlicht.

Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Lappersdorf personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das Sie über folgenden Link einsehen können.

Lappersdorf, den 12.01.2023

Christian Hauner
Erster Bürgermeister