Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft!

07. November 2023: Ebenso dürfen gültige Kinderreisepässe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert oder mit einem neuen Foto versehen werden.

Der Markt Lappersdorf weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass der bisherige Kinderreisepass (vormals Kinderausweis) ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden darf. Ebenso dürfen gültige Kinderreisepässe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert oder mit einem neuen Foto versehen werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. 

Eltern müssen dann für ihr Kind, egal welchen Alters, einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Diese Dokumente können nicht sofort ausgehändigt werden, sondern müssen, wie für Erwachsene auch, bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Dieser Bestellvorgang dauert mehrere Wochen. 

Vorläufige Ausweise und Reisepässe werden nur bei Vorliegen triftiger Gründe ausgestellt, insbesondere, wenn auch ein Express-Reisepass nicht zeitgerecht eintrifft.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Ausweise für Kinder (Kinderreisepässe, Personalausweise und Reisepässe) auch dadurch ihre Gültigkeit verlieren, wenn sich das Kind verändert und man es auf dem Bild nicht mehr eindeutig erkennen kann. Hier sind die Eltern gefordert, das Foto im Ausweis kritisch zu beurteilen.

Wir bitten daher alle betroffenen Eltern, rechtzeitig vor einem geplanten Urlaub darauf zu achten, dass auch für alle Kinder gültige Ausweise vorhanden sind und für die Beantragung neuer Dokumente genügend Zeit einzuplanen.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) über den unten folgenden Link:

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?