Bauen und Wohnen

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Einen Teil unserer aktuellen rechtskräftigen Bebauungspläne finden auf der Webseite des Landkreises Regensburg.

Allgemeine Vergaberichtlinien

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2021 folgende neue Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke beschlossen.

Wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen wird, wird der Bewerbungsstart auf der Homepage sowie im Mitteilungsblatt des Marktes bekannt gegeben. Eine konkrete Bewerbung ist dann jeweils über ein separates Bewerbungsformular, das ebenfalls auf der Internetseite zu finden ist, möglich.

Nach Ende eines festgelegten Bewerbungszeitraums, der ausreichend lang gewählt wird, werden alle Bewerbungen nach dem in der Vergaberichtlinie vorgesehenen Maßstab ausgewertet.



Der Markt Lappersdorf veräußert das Grundstück Fl.Nr. 422, Gemarkung Lappersdorf (Kirchberg 5, 93138 Lappersdorf).


Das Grundstück kann wie folgt beschrieben werden:

Die Grundstücksgröße beträgt 707 qm.
Es liegt kein Bebauungsplan vor.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach Art und Maß sowie überbauter Grundstücksfläche der Nachbargebäude.
Für das Grundstück legt der Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO fest (vgl. Anlage Auszug Flächennutzungsplan).
Das Grundstück befindet sich in absolut zentraler Lage. Kindertagesstätte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Postfiliale sind fußläufig erreichbar. In direkter Nachbarschaft befindet sich die Bücherei des Marktes Lappersdorf.
Die Bushaltestelle „Lappersdorf Oppersdorfer Straße“ befindet sich in ca. 150 Meter Entfernung. Von hier verkehren die Linien 13, 15, 17, 117 und 142 und sorgen für eine sehr gute Anbindung nach Regensburg.
Das Grundstück selbst befindet sich in einer verkehrsberuhigten Zone.
Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude und einem größeren Schuppen bebaut. Die Gebäude können auf Grund des baulichen Zustands nicht erhalten werden.
Nach dem Abriss des Hauptgebäudes sind die Abstandsflächen zur Nachbarbebauung einzuhalten.
Das Grundstück weist eine rechteckige Form auf. Im vorderen Teil ist es im Mittel ca. 20 m breit. Im hinteren Teil weist es eine Breite von ca. 13,5 m auf. Das Grundstück hat eine Länge von ca. 40 m (vgl. Anlage Maße Grundstück).
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist gegeben. Ebenso liegt ein Strom- und Telefonanschluss vor.
Die Einfahrt auf das Grundstück erfolgt aktuell über das Nachbargrundstück Kirchberg 7. Die Zufahrt müsste nach einem Abriss des bestehenden Gebäudes direkt über den Kirchberg erfolgen. Hierbei ist der erhebliche Höhenunterschied zur Erschließungsstraße (Kirchberg) zu beachten, der die Errichtung eines Untergeschosses mit Parkplätzen wahrscheinlich zwingend notwendig macht.
Der Kaufvertrag wird mit dem/der Bieter/in geschlossen, der/die das höchste Kaufangebot abgibt. Das Mindestgebot für das Grundstück im aktuellen Zustand liegt beim Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert für das Grundstück liegt aktuell bei 830,00 €/qm, so dass sich ein Mindestgebot in Höhe von 586.810,00 € ergibt. Bei gleichlautenden Angeboten erfolgt eine neue Bieterrunde mit den Höchstbietenden.

Angebote können bis einschließlich 31. Juli 2023 beim Markt Lappersdorf (Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf) im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bieterverfahren Kirchberg 5“ abgegeben werden. Die Vergabe des Grundstücks erfolgt in der nächstmöglichen Sitzung des Marktgemeinderates.

Für Fragen steht Ihnen Herr Gamon, Tel. (09 41) 8 30 00-68 zur Verfügung.

Grundstück Kirchberg 5 - Auszug Flächennutzungsplan
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Grundstück Kirchberg 5 - Grundriss Maße
Grundstück Kirchberg 5 - Maße

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.

Den aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Marktes Lappersdorf können Sie hier einsehen:

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse aufweisen. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund bzw. Boden und kann für die Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen werden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Regensburg hat die turnusmäßige Neufestsetzung der Bodenrichtwerte durchgeführt. Es wurden auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen ermittelt.

Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser

Dokumentliste

Informationen und Hinweise zur Grundstücksentwässerung

Ansprechpartner

Energieberatungsgutschein des Landkreises Regensburg und des Marktes Lappersdorf
Der Markt Lappersdorf bietet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Regensburg und der Energieagentur Regensburg den sogenannten Energieberatungsgutschein an. Der Beratungsgutschein richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich im Vorfeld über den Einsatz erneuerbarer Energien vor dem Bau/Umbau eines Hauses oder der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes beraten lassen wollen. In dieser neutralen und unabhängigen Beratung können Themen wie:

• Energieeinsparung im Haushalt
• Einsatzmöglichkeiten Erneuerbarer Energien und Werkstoffe
• Energieeffiziente Beleuchtung
• Energetische Gebäudesanierung (Haustechnik, Gebäudehülle)
• Energieeffizienz im Neubau
• Fördermöglichkeiten
• Beteiligungen an regionalen Energieprojekten

behandelt werden.

Für Sie entstehen keine Kosten!
Der Beratungsgutschein im Wert von 200,00 € wird je zur Hälfte vom Landkreis Regensburg und vom Markt Lappersdorf übernommen und Sie erhalten diesen auf Anfrage im Rathaus Lappersdorf. Die Beratung findet in den Räumlichkeiten der Energieagentur Regensburg statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Energieberatungen für Privathaushalte
Privathaushalte im Landkreis Regensburg erhalten ab sofort vom Bund finanzierte Energieberatungen vor Ort. Seit Juni 2018 ist die Energieagentur mit ihren drei in Berlin zertifizierten Energieberatern ein offizieller Kooperationspartner der Verbraucherzentrale Bayern und des Verbraucherservice Bayern. Die Bürgerinnen und Bürger können von nun an ein vom Bundeswirtschaftsministerium gefördertes Beratungsangebot der Energieagentur vor Ort in den Privathaushalten nutzen. Interessierte können sich ab sofort direkt an die Energieagentur unter Tel. (09 41) 2 98 44 91-0 wenden.
Das oben genannte, mit dem Landkreis Regensburg geschaffene Beratungsangebot „Energieberatungsgutschein“, mit der Dauer von 120 Minuten, in der Energieagentur, bleibt mit den daran beteiligten Kommunen erhalten.

Energieagentur Regensburg e.V.

AdresseEnergieagentur Regensburg e.V.
Rudolf-Vogt-Str. 18
93053   Regensburg
Kontakt
Telefon: +49 941 2984491-0