Feuerwerk (Abbrennerlaubnis)
Der Markt Lappersdorf genehmigt solche Feuerwerke nur unter sehr engen Maßstäben. Runde oder Geburtstage zur Volljährigkeit, Ehejubiläen etc. zählen grundsätzlich nicht als Genehmigungsgrund.
Der Markt Lappersdorf genehmigt solche Feuerwerke nur unter sehr engen Maßstäben. Runde oder Geburtstage zur Volljährigkeit, Ehejubiläen etc. zählen grundsätzlich nicht als Genehmigungsgrund.