Mülltonnen, An-, Ab-, Ummeldung und Gebühren

Informationen zur Dienstleistung

Die Restmülltonne muss vom Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dort wird auch die entsprechende Gebührenmarke ausgehändigt als Nachweis, dass es sich um eine registrierte Mülltonne handelt. Bei Ab- bzw. Ummeldung der Mülltonne ist es erforderlich, den bisherigen Aufkleber von der Tonne abzukratzen und bei der Marktverwaltung vorzulegen. Die Gemeinde leitet die Angaben an die Realsteuerstelle des Landkreises weiter, welche daraus einen Gebührenbescheid erstellt und dem Grundstückseigentümer zuleitet. Die Gebühren werden jeweils vierteljährlich zur Mitte des Quartals fällig. Die Anmeldung einer Mülltonne kann auch durch den Mieter erfolgen, wenn er hierfür eine Vollmacht vom Vermieter vorlegt.

Bitte beachten Sie:
Geleert werden nur Mülltonnen mit gültiger Gebührenmarke und geschlossenem Deckel.
Die Abholtermine können auf der Internetseite unter Leben in Lappersdorf - Ver- und Entsorgung - Abfallentsorgung aufgerufen werden. Im Januar veröffentlichen wir im Mitteilungsblatt die Termine für das ganze Jahr, zusätzlich werden die Termine monatlich im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Am Abholtag müssen die Tonnen ab 06.00 Uhr bereitstehen. Richtig ist ein Platz, der für die Müllwerker ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust zu erreichen ist. Außerdem dürfen durch Ihre Mülltonne oder Ihren Container auf gar keinen Fall Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer behindert oder gefährdet werden.

Unter dem Punkt "Leben in Lappersdorf - Ver- und Entsorgung - Abfallentsorgung" finden Sie das zuständige Entsorgungsunternehmen und Entsorgungstermine

Vorübergehend mehr Restmüll?
Falls ausnahmsweise mehr Restmüll anfällt als in Ihre Restmülltonne passt, helfen Ihnen die blauen Müllsäcke des Landkreises weiter.
Ein Müllsack fasst 70 Liter und kann im Rathaus an der Information gekauft werden. Andere Säcke als die amtlichen Restmüllsäcke nimmt die Müllabfuhr nicht mit!