Wahlschein und Briefwahlunterlagen

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS
- für Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis des Marktes Lappersdorf eingetragen sind -


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen benötigen Sie Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer. Diese können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Sollten Ihnen diese Angaben nicht vorliegen, können Sie Ihren Briefwahlantrag per Post, Fax oder auf elektronischem Weg auch per E-Mail E-Mail-Adresse des Ansprechpartners unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) stellen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Unterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, geben Sie diese bitte bei Ihrem Antrag an.

Bitte senden Sie nach Beantragung per E-Mail den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht parallel per Post oder Fax zu!

Bitte nur beantragen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises wählen wollen.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).