Kinderhort Hainsacker

Liebe Eltern!

Unsere pädagogische Arbeit hat einen eigenen Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) verankert ist.

Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen der Familien und beziehen die Eltern in unsere pädagogische Arbeit mit ein.

In Zeiten, in denen allenthalben über Vereinbarkeit von Familie und Beruf, über Durchlässigkeit unseres Bildungssystems und dergleichen diskutiert wird, ist unser Hort mit Sicherheit eine bewährte und zugleich moderne Einrichtung, welche die Familie gerade in oben beschriebenen Punkten unterstützt.

Neben dem regelmäßigen Erledigen der Hausaufgaben steht das Einüben sozialer Kompetenz im Vordergrund. Und gerade diese Kompetenz ist in Zeiten der Patchworkfamilien und der oft erforderlichen Flexibilität der Arbeitszeiten der Eltern eine der Schlüsselqualifikationen der nächsten Zukunft.

Um diese unsere Erziehungsarbeit erfüllen zu können, sind wir auf die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen.
Denn: in der Erziehung sind wir Partner!

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserer pädagogischen Konzeption.

Kinderhort Hainsacker

AdresseKinderhort Hainsacker
Schulberg 12
93138   Lappersdorf
Kontakt
Telefon: +49 941 8700955
Fax: +49 941 83000-99
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 11:25 - 17:00 Uhr

1) Grundsätzlich werden Kinder aller Nationalitäten und Religionen aufgenommen.

2) Die Aufnahme in den Hort Hainsacker setzt die Teilnahme an den Anmeldewochen sowie die spätere verbindliche Anmeldung durch beide Personensorgeberechtigten bzw. die sorgeberechtige/n Person/en nach § 4 Abs. 4 der Satzung für die Horte des Marktes Lappersdorf voraus. Die Anzahl der in den Anmeldewochen angegebenen Wochentage ist für die spätere Anmeldung im Kinderhort verbindlich. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu:
- Name und Vorname des Kindes,
- Geburtsdatum des Kindes,
- Geschlecht des Kindes
- Staatsangehörigkeit des Kindes und der Eltern,
- Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern,
- Anspruch des Kindes auf Eingliederungshilfe und
- Rückstellung des Kindes von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG.

Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen (Art. 26a BayKiBiG). Mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine der genannten Auskünfte nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt (Ar. 26b BayKiBiG).

3) Für die Erfassung der personenbezogenen Daten sind die vom Markt Lappersdorf bereitgestellten Formulare zu verwenden.

4) Soweit nur ein Elternteil oder eine andere Person, als die Eltern des Kindes sorgeberechtigt ist, ist diese zu Anmeldung berechtigt und verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte nach Absatz 2 zu geben. In diesen Fällen ist bei der Anmeldung ein geeigneter Nachweis zum Sorgerecht vorzulegen.

5) Die Aufnahme in den Kinderhort erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
a) Kinder, die im Markt Lappersdorf wohnen,
b) Kinder, deren Mutter oder Vater allein erziehend und berufstätig ist,
c) Kinder, die einen besonderen Förderbedarf ausweisen,
d) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet.

6) Bei freien Platzkapazitäten können auch Kinder, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht der Markt Lappersdorf ist, aufgenommen werden, wenn die zuständige Gemeinde des Kindes sich bereit erklärt, den entsprechenden kommunalen Förderanteil nach dem BayKiBiG zu entrichten.

7) Kommt ein Kind nicht zum angemeldeten Termin und wird es nicht schriftlich entschuldigt, wird der Platz im nächsten Monat nach Maßgabe des Absatzes 5 anderweitig vergeben. Die Gebührenpflicht bleibt davon unberührt.

8) Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen. Bei frei werdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der Dringlichkeit.

Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie einen Buchungsbeleg, in dem die genauen Buchungszeiten angegeben sind.

Die Einnahme des Mittagessens ist essentieller Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Das Essen wird von der Metzgerei Brunner frisch zubereitet und geliefert.

 

Bei ansteckenden Krankheiten oder geplanten Abwesenheiten benachrichtigen Sie bitte die Einrichtung bzw. sprechen Sie diese ab.

1. Das Kind ist bei Krankheit zu entschuldigen. Dabei ist die Art der Erkrankung mitzuteilen.
Ansteckende Krankheiten, z.B. Grippe, Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken ... des Kindes, seiner Geschwister, seiner Eltern oder sonstiger in der Wohngemeinschaft lebender Personen sind dem pädagogischen Personal umgehend mitzuteilen.
Erst, wenn eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, darf das Kind den Hort wieder besuchen. Darüber hinaus kann in besonderen Fällen eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung verlangt werden.
2. Verletzungen oder Unfälle jeglicher Art in der Einrichtung bzw. auf dem Weg von oder zur Einrichtung sind sofort der Leitung zu melden.
3. Bleibt ein Kind aus sonstigen Gründen der Einrichtung fern, ist dies dem pädagogischen Personal mitzuteilen sowie im MensaMax-System einzutragen.

Im Hort werden nur schriftliche Hausaufgaben angefertigt. Malen, Lesen üben, für Proben lernen oder Gedichte auswendig lernen, müssen zu Hause erledigt werden.

Das pädagogische Personal sieht sich die fertigen Hausaufgaben an und macht die Kinder auf Fehler aufmerksam. Die Kinder der 1. und 2. Klasse verbessern die gefundenen Fehler. Die Schüler aus den 3. und 4. Klassen werden zur eigenen Fehlerkontrolle angehalten. Diese Regelung wurde mit den Lehrkräften abgesprochen. Nicht entdeckte Fehler werden in der Schule verbessert. Dadurch erhalten auch die Lehrkräfte eine bessere Übersicht über den Lernstand der Kinder und können ggf. den Schulstoff wiederholen oder extra Übungen anbieten.
Die Endkontrolle der Hausaufgaben liegt bei den Eltern.

Die Hausaufgaben werden freitags nicht im Hort angefertigt. Diese sind am Wochenende zu Hause zu erledigen.

Dies hat drei Gründe:
• Eltern behalten den Überblick über die schulischen Leistungen des Kindes und den Lernstoff.
• Die Eltern bekommen einen Einblick in die Hausaufgabensituation, wie  die Arbeitsweise und -haltung ihres Kindes ist.
• Der hausaufgabenfreie Nachmittag wird u. a. für zeitintensivere Angebote im Hort genutzt. Daran können alle Kinder gleichzeitig teilnehmen und tragen deshalb zu einem Wir-Gefühl der Gruppe bei. Kleinere Ausflüge, z. B. zu Spielplätzen oder ein Besuch der Marktbücherei, sind an Freitagen möglich. Die Kinder genießen vor allem auch ein ausgiebiges Freispiel mit ihren Freunden.

 

Zeitlicher Rahmen
09:00 - 11:25

Verwaltungs- und Teamzusammenarbeit, Organisatorisches

  • Gruppenanalyse und Beobachtungen der Kinder aufschreiben und auswerten
  • allgemeine Vorbereitungen (Elternabend planan, Listen und Elternbriefe erstellen,
    Fest planen, etc.)
  • Teamsitzungen
  • pädagogische Arbeit planan und vorbereiten
  • Verwaltungsarbeiten (z. B. Abrechnungen)
  • Schulung der Fachkräfte (Arbeitsschutz, Erste Hilfe, Infektionsschutz)
  • Entwicklungsgespräche vorbereiten und führen
  • Lehrergespräche vorbereiten und führen
  • Besuch und Gespräche mit externen Schulen und anderen Horten,
    Kontakt zu anderen Kitas im Markt Lappersdorf pflegen
  • Telefonat und Gespräche mit Träger, Vertretern etc.
  • Einkäufe erledigen (Lebensmittel, Küchenutensilien, Spiel- und
    Bastelmaterial, Möbel, Bürozubehör etc.)
  • Teilnahme an Horttagungen
  • Vorbereitung von pädagogischen Angeboten
  • Planung der Woche
  • Anleitung von Praktikanten
11:00

Kurzbesprechung Team

  • Tagesablauf/-planung
  • pädagogische Aufgaben und Absprachen
  • Informationsweitergabe von Träger, Lehrern, Eltern, pädagogische Beobachtungen
ab 11:25

Beginn pädagoigscher Arbeit mit den Kindern

11:25 - 13:20

Mittagessen in drei Schichten im Speisesaal und n.B. Hausiraum

  • 11:25 Uhr
  • 12:20 Uhr
  • 13:05 Uhr

Anschließend Freispielzeit bis 13:45 Uhr in den Gruppenräumen, draußen am Pausenhof/Hortgarten,
Turnhalle oder auf dem Schulsportplatz; Zeit für kleine päd. Angebote

13:45 - 15:30

Hausaufgabenzeit im Hausaufgabenraum

  • 1.+2. Klasse: 1 Stunde Hausaufgabenzeit
  • 3.+4. Klasse: 1,5 Stunden Hausaufgabenzeit
nach den HA

Freizeit (freies Spiel, geleitete pädagogische Einheiten/Angebote, Sport, Pausenhof/Garten)

15:00/16:00 - 17:00

Kernzeit von Mo-Do bis 16:00 Uhr und Freitag bis 15:00 Uhr

Abholzeit bzw. Nachhause gehen der Kinder bis 17:00 Uhr