1. Nachtragshaushaltssatzung für das HH-Jahr 2023
24. November 2023: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Lappersdorf Landkreis Regensburg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
||
gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
a) im Verwaltungshaushalt | ||||
die Einnahmen | 817.666 | -618.120 | 27.492.208 | 27.691.754 |
die Ausgaben | 1.747.796 | -1.548.250 | 27.492.208 | 27.691.754 |
b) im Vermögenshaushalt | ||||
die Einnahmen | 521.896 | -6.082.146 | 13.208.500 | 7.648.250 |
die Ausgaben | 2.033.050 | -7.593.300 | 13.208.500 | 7.648.250 |
zusammen | 40.700.708 | 35.340.004 | ||
ergibt Minderung | -5.360.704 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.953.673,00 € festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Lappersdorf, den 14. November 2023
Christian Hauner
Erster Bürgermeister