BP "Hochgrain" 1. Änderung - Öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplanes

26. Juni 2023: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) „Hochgrain“ 1. Änderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung vom 15.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hochgrain“ 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 30 Abs. 3 BauGB) beschlossen. In der Sitzung vom 05.06.2023 hat der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf den von der Preihsl+Schwan Beraten & Planen GmbH, Kreuzbergweg 1 a, 93133 Burglengenfeld, ausgearbeiteten Entwurf in der Fassung vom 05.06.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nachdem sämtliche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke mit Wohngebäuden bebaut sind, wird auf die Mindestfestsetzung „Art der baulichen Nutzung“ verzichtet. Diese ergibt sich durch die vorhandene Bebauung. Der Gebietscharakter entspricht dem eines allgemeinen Wohngebietes und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich demnach gemäß § 34 Abs. 1 BauGB.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung ist es, den aus dem Jahr 1963 stammenden Bebauungsplan an die aktuellen Ziele der Landesplanung hinsichtlich der Wohnbebauung anzupassen und dabei die geordnete städtebauliche Entwicklung und maßvolle Nachverdichtung des Baugebietes zu ermöglichen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Des Weiteren soll die Bebauung an die zeitgemäßen städtebaulichen Vorstellungen des Marktes Lappersdorf, u.a. unter Beachtung des vom Marktgemeinderat beschlossenen Konzeptes für nachhaltiges Bauen in Lappersdorf, angepasst werden.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes beträgt ca. 6,12 ha und umfasst die Grundstücke mit nachfolgend genannten Flurnummern:

67; 67/4; 67/5; 67/6; 67/7; 70/10; 123 (Teilfläche); 123/66; 201; 201/7; 193 (Teilfläche); 3/6; 3/5; 3/4; 3/7; 3/8; 3/9; 3/10; 194/6; 194/5; 194/4; 196/2; 193/7; 193/8; 193/9; 193/6; 193/5; 193/4; 193/3; 192; 192/1; 192/2; 192/3; 191 (Teilfläche); 192/10; 192/9; 192/8; 192/7; 192/6; 192/5; 192/4; 192/16; 192/15; 192/14; 192/13; 192/11; 192/12; 192/26; 192/25; 192/24; 192/23; 192/22; 192/21; 192/20; 192/19; 192/18; 192/17, 200/2 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Hainsacker.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Übersichtskarte, dem Übersichtslageplan und dem Auszug aus dem Bebauungsplan (Geltungsbereich) ersichtlich:


Übersichtskarte, bearbeitet Markt Lappersdorf


Auszug Übersichtslageplan; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; bearbeitet Markt Lappersdorf


Auszug Lageplan (Geltungsbereich), Darstellung ohne Maßstab; bearbeitet Markt Lappersdorf

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hochgrain“ 1. Änderung in der Fassung vom 05.06.2023 liegt in der Zeit vom

10. Juli 2023 bis einschließlich 16. August 2023

im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer Nr. 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung im Rathaus kann der Entwurf des Bebauungsplanes über die folgenden Links eingesehen werden.

Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Lappersdorf personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf unter www.lappersdorf.de/Buergerservice/Bekanntmachungen einsehbar ist.

Lappersdorf, den 06.06.2023

Christian Hauner
Erster Bürgermeister