BP "Oppersdorf - Mühlbreite II" - Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan

31. Juli 2023: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Oppersdorf – Mühlbreite II“ nach § 30 Abs. 1 BauGB; Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung vom 13.06.2023 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplans „Oppersdorf – Mühlbreite II“ (§ 30 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 133/3, 132 (Teilfläche), 150 (Teilfläche) und 150/2 (Teilfläche), alle jeweils Gemarkung Lappersdorf.

Der Geltungsbereich ist begrenzt:

  • im Norden-Osten durch die gemeinsamen Grundstücksgrenzen von Flurstücknummern 151, 150, 150/2, 134 und 133/3 jeweils der Gemarkung Lappersdorf
  • im Westen durch die gemeinsamen Grundstücksgrenzen von Flurstücknummern 154/7 (Teilfläche), 150/5, 150/8, 124/3 und 133/3, jeweils Gemarkung Lappersdorf
  • im Osten durch die gemeinsamen Grundstücksgrenzen von Flurstücknummern 133/33, 132 (Teilfläche), 122/2 (Teilfläche) und 133/3, jeweils Gemarkung Lappersdorf
  • im Süden durch die gemeinsamen Grundstücksgrenzen von Flurstücknummern 127/75 (Teilfläche), 127/2 (Teilfläche), 127/15, 122/3, 123/22, 123/3, 123/3, 124 (Teilfläche; Anschluss Kreisstraße R 15) und 132, jeweils Gemarkung Lappersdorf.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Übersichtskarte und dem Lageplan ersichtlich:


Übersichtskarte, Bearbeitung Markt Lappersdorf


Auszug Lageplan; verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Markt Lappersdorf

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,5 ha.

Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung entsprechend der im aktuell gültigen Flächennutzungsplan vorgesehenen Darstellung Wohnbaufläche (W). Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und auch, um das Abwandern von ortsansässigen jungen Bauinteressenten zu verhindern, ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen befinden sich bereits im Eigentum des Marktes Lappersdorf. Bei der Entwicklung von Wohnbauflächen spielt für die Marktgemeinde die Flächenverfügbarkeit eine übergeordnete Rolle.

Lappersdorf, den 19.06.2023

Christian Hauner
Erster Bürgermeister