BP "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof" - Aufstellung und 6. Änderung des FNP
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung vom 8. August 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Im Flächennutzungsplan soll die bisherige Darstellung von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Fläche für ein Sondergebiet entsprechend geändert werden.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Fl.Nr. 159/10 und 938 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Hainsacker.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.
Auszug Lageplan verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Altmann Ingenieurbüro
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.
Auszug Lageplan 6. Deckblattänderung, verkleinerte Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Altmann Ingenieurbüro
Im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer-Nr. 206, wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr
Lappersdorf, den 10.08.2023
Jan Kirchberger
Zweiter Bürgermeister