Einstellung BBP-Verfahren "Pfeifing IV"

22. Januar 2024: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Pfeifing IV“ und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 16.01.2024 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Pfeifing IV“ und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein weiteres Wohngebiet ausweisen zu können und dadurch die Nachfrage nach Baugrundstücken bedienen zu können. Des Weiteren sollten mit der Aufstellung an das anschließende Wohnbaugebiet ein Mischgebiet mit Wohn- und Gewerbeeinheiten für Handel und Dienstleistungen geschaffen werden.

Im Laufe des Bauleitplanverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen allerdings grundlegend geändert, sodass sich der Marktgemeinderat in einer seiner nichtöffentlichen Sitzungen gegen das Projekt „Pfeifing IV“ entschieden hat.

Der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Lappersdorf, den 18.01.2024

Christian Hauner
Erster Bürgermeister