Gebührensatzung für die Marktbücherei Lappersdorf

23. April 2024: Der Markt Lappersdorf erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den Freistaat Bayern und §§ 1 Abs. 3 und 7 der Benutzungsordnung für die Marktbücherei Lappersdorf folgende Gebührensatzung für die Marktbücherei Lappersdorf vom 9. April 2024

§ 1 Gebührenerhebung

Der Markt Lappersdorf erhebt zur Deckung seines Aufwandes für den Betrieb der Marktbücherei Benutzungsgebühren nach den folgenden Bestimmungen.

§ 2 Gebührentatbestand, Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Gebühr wird für die Inanspruchnahme von Leistungen der Marktbücherei erhoben.
(2) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung der Marktbücherei.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Leistung der Marktbücherei in Anspruch nimmt. Bei minderjährigen Nutzern ist Gebührenschuldner, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld die elterliche Sorge ausübt (§§ 1626 ff BGB). Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 4 Gebührenmaßstab

Die Gebühr bestimmt sich nach der Art der Inanspruchnahme von Leistungen der Marktbücherei.

§ 5 Benutzungsentgelt

a) Erwachsene pro Jahr 10,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren pro Jahr 3,00 €
Familien pro Jahr 15,00 €
b) Personen mit geringem Einkommen, wobei die Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) maßgebend ist, können auf Antrag vom Benutzungsentgelt befreit werden.
c) Neumitglieder erhalten einen kostenlosen Schnupperausweis für 2 Monate.
d) Bei einer Anmeldung während des Jahres wird das Benutzungsentgelt taggenau berechnet. Das Benutzungsentgelt ist für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

§ 6 Schutzgebühren

Für einen Ersatzbenutzerausweis bei Verlust oder Beschädigung beträgt die Gebühr 4,00 Euro. Für den Verlust oder die Beschädigung eines Barcodestreifens beträgt die Gebühr 0,50 Euro

§ 7 Säumnisgebühren

(1) Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist auch ohne vorherige Mahnung eine Säumnisgebühr zu entrichten. Diese beträgt für:
a) Bücher, Zeitschriften, CDs, Spiele und Geräte pro Woche und Medieneinheit 0,50 Euro
b) DVDs, Blu-ray Discs, Konsolenspiele und Tonie-Hörbuchfiguren pro Ausleihtag und Medieneinheit 0,50 Euro
c) Die Einarbeitungspauschale pro Medieneinheit 2,50 Euro
d) Einen Botengang im Gemeindebereich 10,00 Euro.
(2) Bei auswärtigen Benutzern werden die tatsächlichen Einziehungskosten erhoben,
falls diese über den vorbezeichneten Betrag hinausgehen.
(3) Für jede schriftliche Rückgabeerinnerung sind die jeweiligen Portokosten für Mahnbriefe zu erstatten.

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung vom 14. August 2009 sowie die Änderungssatzungen vom 22. August 2013 und 24. Mai 2018 außer Kraft.

Lappersdorf, den 9. April 2024

Christian Hauner
Erster Bürgermeister