Wichtige Information der Marktkasse

21. März 2024: Zahlungserinnerung fällt weg - sofortige Mahnung erfolgt.

Die Marktkasse möchte darauf hinweisen, dass mit Ablauf des 30.06.2024 aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen keine Zahlungserinnerungen mehr verschickt werden.

Bei säumigen geforderten Geldleistungen ist vom Gesetzgeber nur eine Mahnung vorgesehen (sh. Art. 23 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz).

Ab 01.07.2024 ergeht deshalb bei Zahlungsverzug nach Ablauf einer Woche bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Mahnung incl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen, bei privat-rechtlichen Forderungen ergeht eine Mahnung incl. Mahngebühren.

Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, bittet die Marktkasse um fristgerechte Zahlung, bzw. um Abgabe eines SEPA-Mandates. Formulare finden Sie hierzu auf unserer Internetseite unter Bürgerservice.