BP "Bergstraße 1. Änderung und Erweiterung" im Geltungsbereich Hainsacker - Aufstellungsbeschluss

27. September 2023: Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergstraße 1. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in der Sitzung vom 12.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergstraße 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke (Fl.Nr.): 231/1; 231/2; 231/3; 231/4 und 237 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Hainsacker.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.


Auszug Lageplan; verkleinerte Darstellung, Bearbeitung Markt Lappersdorf

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,4 ha. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt der Markt Lappersdorf zwingende städtebauliche Gründe. Um die städtebauliche geordnete Entwicklung der Ortsdurchfahrt Hainsacker zu sichern, ist es notwendig, den Lückenschluss zwischen dem Kinderhaus und dem bereits bestehenden Bebauungsplan „Bergstraße“ herzustellen. Die Identität der Ortsdurchfahrt Hainsacker soll erhalten und zielgerichtet gestärkt werden, um einen unverwechselbaren Charakter der Ortsmitte langfristig sicherzustellen.
Dieser Bereich liegt in der Ortsmitte Hainsacker und unmittelbar an der Ortsdurchfahrt. Die Nutzung und Bebauung der Grundstücke ist prägend für den gesamten Ortskern.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im Rathaus des Marktes Lappersdorf, Rathausstraße 3, 93138 Lappersdorf, Zimmer-Nr. 205, wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag bis Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr
Montag zusätzlich: 14:00 bis 16:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr

Lappersdorf, den 15.09.2023

Christian Hauner
Erster Bürgermeister